Beendigung der kassenärztlichen Tätigkeit

weitere Fragen:

Was steht hinter unserer Entscheidung?

Eine Praxis ist gezwungen wirtschaftlich zu arbeiten – wie jedes Unternehmen, jedes Geschäft und jeder Handwerksbetrieb. Nur – wir können unsere Preise nicht selbst bestimmen. Diese werden ausgehandelt zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) gemäß den Vorgaben der Regierung.

Für uns heißt das, dass unser Honorar (die KV-Einnahmen pro Quartal) sich seit Gründung der Praxis im Jahre 2007 nicht erhöht hat:

Wir bekommen heute – bei gleichbleibenden Patientenzahlen – nahezu den gleichen Betrag ausgezahlt wie zu Beginn unserer Tätigkeit vor 17 Jahren.

Im selben Zeitraum sind aber unsere Betriebsausgaben um ca.40%  gestiegen (Anstieg Verbraucherindex 2007-2022: 38%.)

Wir haben uns bemüht, diese Ausgaben durch Reduzierung/ Arbeitszeitverkürzung unserer Mitarbeiterinnen und entsprechende Rationalisierung der Arbeitsabläufe aufzufangen – bis an den Rand des für einen guten Praxisablauf Erträglichen. Die schlechte telefonische Erreichbarkeit ist zum Beispiel eine für alle Patientinnen und Patienten spürbare Folge dieser Einschränkungen.
Aber die Kostensteigerung vor allem in den letzten 2-3 Jahren, auch durch die inflationsbedingte Erhöhung aller Betriebsausgaben, noch gekrönt durch die uns aufgezwungene, nicht kostendeckende Digitalisierung, hat dazu geführt, dass wir – unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gehalts eines Krankenhausarztes – im Kassenbereich rote Zahlen schreiben. Dadurch fehlt uns auch der nötige finanzielle Spielraum, um bei der angespannten Fachkräftelage neue Mitarbeiterinnen einzustellen und einzuarbeiten.

Wie geht es weiter?

Am 01.07.2024 gehen unsere Kassenzulassungen an unsere Nachfolger über, die damit in eigenen Räumen eine Praxis mit anderer Fachrichtung eröffnen.

Laut Gesetz müssen wir sämtliche analogen und digitalen Akten und Daten an die Nachfolger übergeben, die sie weiter aufbewahren müssen. Das bedeutet, dass Sie sich ab dann mit Nachfragen nach Befunden an die neue Praxis wenden müssen. Deren Namen werden wir zeitnah bekanntgeben.

Was können Sie jetzt tun?

  • Sie können sich an eine andere endokrinologisch kompetente Praxis oder Uniklinik wenden: Adressen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Im Bereich der Osteoporosetherapie kommt auch eine Vorstellung bei einem Osteologen DVO infrage. Zur Vorstellung bei der/dem weiterbehandelnden Arzt/Ärztin schreiben wir gerne einen Arztbrief.
  • Sie können bis zum 15.06.2024 von uns einen Brief mit Ihren relevanten Befunden erhalten oder Ausdrucke der letzten Labor- und Sonographiebefunde.
  • Sie können uns ausdrücklich erlauben, Ihre Akte in unserem System zu behalten. Hierzu benötigen wir bis zum 15.06.2024 eine unterschriebene Einverständniserklärung, die Sie hier als PDF oder Word-Datei downloaden oder in der Praxis abholen können.
  • Für alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten bieten wir an: Sollte es Ihr Wunsch sein, dass wir Sie in Zukunft weiter behandeln, können wir dies gerne mit Rechnung auf Basis der Gebührenordnung (GOÄ) tun. Bitte sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiterinnen auf die verschiedenen Möglichkeiten an.

Weitere Fragen:

Ihre Rechnung kann doch nicht stimmen – die Ausgaben der Krankenkassen für ärztliche Behandlungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt!

Korrekt – aber dazu gehört auch alles, was außerhalb der Arztpraxen aufgewendet wird – zum Beispiel Medikamente, die Personalausgaben der Krankenkasse, Krankenhauskosten etc.. Einzelne Arztgruppen/Fachrichtungen haben auch höhere Honorare bekommen – ja richtig, es bekommen nicht alle Fachrichtungen gleich hohe Honorare zugeteilt! Oben genannte Rechnung gilt also vor allem für uns als Endokrinologen tätige Ärzte. Da es so wenige von uns gibt, haben wir in den Budgetverhandlungen keine Lobby – die Gehaltszuwächse gehen eher an die großen Hausarzt- und Facharztgruppen. Deswegen gibt es ja auch so gut wie keine endokrinologische Praxen mehr – die Katze beißt sich in den Schwanz.
Ähnliche Probleme haben zum Beispiel auch die inhabergeführten Apotheken.

Aber der Gesundheitsminister sagt und die AZ schreibt esAnfang Januar 2024, dass die Ärzte sehr gut verdienen!

Das bedeutet, Äpfel mit Birnen zu vergleichen!
Zum einen gibt es sehr große Einkommensunterschiede zwischen den Praxen – die Arztgruppen, die apparative Untersuchungen abrechnen können, haben weniger finanzielle Probleme. Vor allem aber wird suggeriert, dass die Einkünfte einer Praxis auch gleichzeitig das den Ärzten und Ärztinnen zur Verfügung stehende Einkommen sind (also Einnahmen nach Abzug der Betriebsausgaben, zu denen Löhne, Miete etc. gehören). Dieser „Reinertrag“ ist aber eher mit dem Bruttoverdienst eines Angestellten zu vergleichen – mit dem Unterschied, dass wir als Selbstständige zum Beispiel 100% der Renten- und Krankenversicherung tragen und für eine etwaige Arbeitslosigkeit selbst Geld zurücklegen müssen. Infolgedessen bleiben zuletzt noch ca. 20-25% der Einkünfte übrig.

Bei dem Andrang im Labor und bei der Menge der von Ihnen durchgeführten Laboruntersuchungen muss aber doch genug für Sie übrigbleiben!

Fakt ist, dass wir zwar die Arbeit für die Laboruntersuchungen haben und wir die Mitarbeiterinnen (an der Anmeldung und im Labor bei der Blutabnahme) dafür bezahlen müssen, wir selbst aber für die Laboruntersuchungen nichts abrechnen dürfen. Im Gegenteil, wir werden sogar jedes Quartal mit einer nicht unerheblichen Zahlung dafür bestraft, dass wir aufgrund der vielen – für die Endokrinologie aber essentiellen – Laborleistungen weit über dem Durchschnitt liegen und nicht „wirtschaftlich“ arbeiten.

Die Leistungen an den und für die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten sind mit der Quartalspauschale von maximal 36 € pro Patient abgegolten: Mehr gibt es nicht – selbst, wenn bei einer Patientin oder einem Patienten mehrere wichtige Beratungen, Telefonate und Untersuchungen (Blutwerte und endokrinologische Tests, körperliche Untersuchungen, EKGs, LuFus, Belastungs-EKGs etc.), sowie Rezepte usw. im Quartal notwendig sind: Mehr als 36 € brutto pro Patientin/Patient und pro Quartal sind nicht drin.  

Das ist ja kaum zu glauben – warum machen Sie dann überhaupt Endokrinologie?

Das fragen wir uns schon seit Jahren. Die Wahrheit ist – wir lieben unseren Beruf. Und wir empfinden Verantwortung dafür, Sie korrekt zu behandeln. Deswegen ist uns die Entscheidung, unsere kassenärztliche Versorgung aufzugeben, auch sehr, sehr schwer gefallen.

 

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Gemeinschaftspraxis Dres. Levasseur, Inhaber: DR. PIERRE LEVASSEUR (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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