Patienten aus B/NL

Informationen für Patienten aus der Euregio :

IZOMSie sind in den Niederlanden versichert und wohnen im Grenzgebiet der Euregio? Dann können Sie problemlos einen Termin bei uns vereinbaren.
Als Versicherter der CZ erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse die sogenannte „Jaarkaart“, mit der Sie sich in unserer fachärztlichen Praxis behandeln lassen können. Als Versicherter der anderen niederländischen Krankenkassen setzen Sie sich bitte zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Sie sind in Belgien versichert?
Die belgische Regierung hat leider das grenzüberschreitende Abkommen (IZOM) zum 30.6.2017 gekündigt.
Wenn Sie in einer der ostbelgischen Gemeinden (einschließlich Bleyberg und Baelen) leben, können Sie  trotzdem bei uns behandelt werden. Allerdings müssen wir Ihnen ab jetzt bei Ihrem Besuch eine private Rechnung schreiben, von der Sie von Ihrer Krankenkasse 75% erstattet bekommen. Falls die Rechnung 200 Euro übersteigen sollte, wird von der Krankenkasse in Höhe des belgischen Tarifs erstattet.
Auch Ihre Medikamente rezeptieren wir auf einem Privatrezept. Die Kosten für die Medikamente können Sie dann Ihrer Kasse zur Erstattung einreichen.
Bei schwerwiegenden Erkrankungen kann mit Überweisung Ihres Hausarztes auf Antrag (S2) bei der belgischen Krankenkasse evtl. auch der gesamte Betrag übernommen werden.
Detailliertere Informationen dazu können Sie bei Ihrer belgischen Krankenkasse erhalten.
Bedenken Sie allerdings auch, dass für unsere Arbeit Laboruntersuchungen zwingend erforderlich sind. Diese werden größtenteils jedoch nicht von uns, sondern vom Arzt für Labormedizin in Rechnung gestellt. Der S2 – Schein erlaubt uns nicht, die notwendigen externen Laborleistungen anzufordern.

Termine erhalten Sie über unseren Online – Terminkalender. Vereinbaren Sie bitte die Termine unter „Private Kassen“.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.